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Deutsche Gesetzgebung.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten nationalen Gesetze und Verordnungen zum Themenbereich Energieeffizienz im PDF-Format zum Download.

Das integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (2007) hat die Bundesregierung ein ambitioniertes Maßnahmenbündel initiiert, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Wesentlicher Bestandteil ist die Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Die Maßnahmen dienen der Umsetzung der im Sommer 2007 beschlossenen Eckpunkte für ein Energie- und Klimaprogramm und wurden vom Bundeskabinett am 5. Dezember 2007 vorgelegt. Am 18. Juni 2008 hat das Bundeskabinett die noch verblibenen Vorhaben des IEKP verabschiedet.
Weiterführende Informationen:

 Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum IEKP  

Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP)

Gemäß EU-Richtlinie über "Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" (2006/32/EG) hat das für Energieeffizienz und Energieeinsparung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt.
 Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesregierung Deutschland.

Energieeinsparungsgesetz - EnEG

Das Energieeinsparungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung, Verordnungen zur Energieeinsparung, wie z.B. die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erlassen. Um neuen Anforderungen der EU-Gesetzgebung gerecht zu werden, musste das Energieeinsparungsgesetz vom 22. Juli 1976  in einigen Teilen modifiziert werden. Das Zweite Änderungs-Gesetz zum Energieeinsparungsgesetz wurde am 7. September 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 8. September 2005 in Kraft.

Energieeinsparverordnung - EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 01. Februar 2002 in Kraft. Sie hat die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 und die Heizungsanlagenverordnung vom 04. Mai 1998 abgelöst. Mit der EnEV soll der Primärenergiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung begrenzt werden. Am 18. November 2004 trat eine Novellierung der EnEV in Kraft. Mit den Änderungen in der novellierten Fassung wurden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen sowie die Rechtssicherheit bei der Anwendung der EnEV erhöht. Schwerpunkt ist die Anpassung an den verbesserten Stand der Technik.

Nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26.07.2007 tritt zum 1. Oktober dieses Jahres die EnEV 2007 in Kraft. Der Energieausweis für Bestandsgebäude wird damit ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Von der Bundesregierung am 18. Juni 2008 beschlossene Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit Begründung:

Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die von den Bundesministern für Wirtschaft und Technologie und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen. Die Änderungsverordnung kann damit im Herbst 2009 in Kraft treten.  

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG

Mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) vom 1. Juli 1997 wurde in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung geschaffen. Das EnVKG ermächtigt den Bund zum Erlass der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (siehe unten). Inzwischen wurde das EnVKG von 1997 durch das EnVKG vom 30. Januar 2002 ersetzt. 

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV

Seit dem 1. Januar 1998 müssen in Deutschland verschiedene elektrische Haushaltsgeräte, wie Kühlschränke und Waschmaschinen, mit Angaben über den Verbrauch an Energie sowie weiteren Angaben über die Leistung der Geräte gekennzeichnet sein. Dies sieht die Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV) vom 30. Oktober 1997 (zuletzt geändert am 19. Februar 2004) vor. Die Verordnung verpflichtet Lieferanten und Händler, bestimmte Haushaltsgerätegruppen im Verkauf mit einheitlichen Etiketten (Energielabel) und ergänzenden Produktinformationen (Datenblättern) zu versehen.

Ausführliche Informationen zum EU-Label finden Sie  hier.

Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Geräten - EnVHV

Die Energieverbrauchshöchstwerteverordnung (EnVHV) setzt Höchstwerte für den Energieverbrauch von netzbetriebenen Haushaltskühl- und Gefriergeräten sowie für Vorschaltgeräte von Leuchtstofflampen fest. Die EnVHV trat am 06. Dezember 2002 in Kraft und setzt die EU Richtlinie 96/57/EG, die den Energieverbrauch elektrischer Haushaltskühl- und Gefriergeräte begrenzt, in nationales Recht um.


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