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Experten-Workshop: Die EU-Richtlinie zur Steigerung der Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen.
Experten-Workshop zur Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie
30. Oktober 2007 in Berlin.
Ein zentrales Anliegen der Initiative EnergieEffizienz ist es, durch die Initiierung eines Diskurses Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz in den verschiedenen Verbrauchssektoren zur Diskussion zu stellen und die Identifizierung erfolgreicher Ansätze zu fördern. Mit dem am 30. Oktober 2007 durchgeführten Experten-Workshop „Die EU-Richtlinie zur Steigerung der Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen“ fand bereits der vierte Experten-Workshop zu aktuellen Themen aus dem politischen Umfeld statt. Der Workshop wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) im Rahmen der Initiative EnergieEffizienz ausgerichtet.
Der Experten-Workshop fand vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung am 28. September 2007 übermittelten ersten Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) an die Europäische Kommission statt. Ziel des Experten-Workshop war es, die aktuellen Aktivitäten zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf nationaler Ebene im Kontext der energiepolitischen Strategie zur Erhöhung der Energieeffizienz vorzustellen und mit Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden zu diskutieren.
So bildeten die Diskussion über die Ziele und Vorgaben der Richtlinie und den nationalen Aktionsplan den Schwerpunkt.
Weiterhin wurde die Vorbereitung zur Umsetzung der Richtlinie im Detail betrachtet. Hierbei wurden die wesentlichen Randbedingungen für die nationale Umsetzung der Richtlinie und die Berechnung der Endenergieeinsparungen sowie die Ermittlung des nationalen Energieeinsparrichtwertes erörtert.
Vertreter der von der Richtlinie adressierten Marktakteure und Ihre Marktpartner stellten ihre Aktivitäten im Zusammenhang der EU-Richtlinie zur Steigerung der Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vor.
Hintergrund
Die EU-Richtlinie 2006/32/EG vom 05. April 2006 über die Steigerung der Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen ist am 17. Mai 2006 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind danach verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene bis 18. Mai 2008 in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung hat am 28. September den ersten Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) an die Europäische Kommission übermittelt. Mit diesem EEAP sollen die Mitgliedsstaaten die Maßnahmen darlegen, die vorgesehen sind, um das in der Energiedienstleistungsrichtlinie gesetzten Endenergieeinsparziel zu erreichen.
Ziel der Richtlinie ist eine Erhöhung der Endenergieeffizienz in der EU. Innerhalb von neun Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie sind Energieeinsparungen von neun Prozent der in einer Basisperiode durchschnittlich pro Jahr verbrauchten Endenergie nachzuweisen. Diese Endenergieeinsparung soll aufgrund von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite erreicht werden. Zusätzlich können wirksame Energieeinsparmaßnahmen, die seit 1995 eingeleitet wurden („Early Actions“), beim Nachweis der erbrachten Einsparungen berücksichtigt werden. Die umfassenden Maßnahmen müssen überprüfbar, d.h. messbar oder auf Basis von Expertenschätzungen quantifizierbar sein. Der öffentliche Sektor soll gemäß der Richtlinie hinsichtlich der Zielsetzung eine Vorbildfunktion übernehmen.
Programm
Zur EU-Energiedienstleistungsrichtlinie
Vorträge
Dr. Wolfgang Stinglwagner (BMWi Ref. III C 5)
Dr. Marc Ringel (BMWi Ref. III C 5)
Friedrich Seefeldt (Prognos AG)
Dr. Lars-Arvid Brischke (dena)
Holger Gassner (RWE AG)
Vera Litzka (ASEW)
Dr. Engelbert Recker (Deutscher Landkreistag)
Raimund Luger (Techem, ESCO Forum im ZVEI)
Dr. Klaus Keßler (KLiBA, EAD e.V.)
Annegret-Cl. Agricola (dena)


